Wie können Tätigkeiten im Homeoffice im Jahr 2024 abgegolten werden? -
Die zuvor bis 31.12.2023 befristeten steuerlichen Regelungen zum Homeoffice wurden ins Dauerrecht übernommen. Alles zur Homeoffice-Pauschale, der unentgeltlichen Überlassung digitaler Arbeitsmittel und zu absetzbaren Kosten von ergonomischem Mobiliar erfahren Sie in Steuernews-TV.