Seit 1.7.2013 gelten die Neuregelungen für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbH).
Mindestkapital € 10.000,00
Es muss nur mehr ein Betrag von € 5.000,00 tatsächlich in bar
eingebracht werden, das gesamte Stammkapital muss mindestens € 10.000,00
betragen.
Gründungskosten gesenkt
Die Notariatskosten sind abhängig vom Stammkapital. Durch die Senkung
reduzieren sich auch diese Kosten. Günstiger wurde die Gründung auch
dadurch, dass die Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung
wegfällt.
Mindest-Körperschaftsteuer € 500,00
Die Mindest-Körperschaftsteuer beträgt 5 % vom Mindeststammkapital.
Daher wurde sie ebenfalls gesenkt und zwar von € 1.750,00 auf € 500,00
jährlich. Der bisher gültige Gründungsbonus für die ersten vier
Kalendervierteljahre nach der Gründung entfällt durch die Neuregelung. Es
gilt noch eine Übergangsfrist bis 31.12.2013, wenn die neue
Mindest-Körperschaftsteuer höher sein würde (betrifft insbesondere
Neugründungen von Aktiengesellschaften).
Die Höhe der Vorauszahlungen für 2013 ist abhängig davon, wann
der Vorauszahlungsbescheid erlassen wurde:
Bescheid bis 30.6.2013: Die Mindest-KöSt beträgt für
das 3. und 4. Quartal noch € 437,50. Bei der Veranlagung für 2013 wird der
zu viel bezahlte Betrag gutgeschrieben.
Bescheid ab 1.7.2013: Hier wird bereits der neue
Betrag von € 125,00 pro Quartal vorgeschrieben.
Einberufung der Generalversammlung
Nach der bisher gültigen Regelung musste die Generalversammlung ohne
Verzug dann einberufen werden, wenn die Hälfte des Stammkapitals verloren
gegangen ist. Der Geschäftsführer muss nun ebenfalls eine
Generalversammlung einberufen, wenn die Eigenkapitalquote unter 8 % liegt
und bei einer fiktiven Schuldentilgungsdauer von mehr als 15 Jahren.
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