Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 soll es auch im Gebührengesetz zu einer Änderung kommen. Die tatsächliche Gesetzeswerdung ist auch hier noch abzuwarten.
Vermieter mussten bisher jeden Mietvertrag einzeln anmelden. Dies soll sich ändern. Werden mehrere Verträge innerhalb eines Kalendermonats abgeschlossen, kann man sie zusammen anmelden.
Eine Anmeldung kann unterbleiben, wenn die Gebühr:
- mit Verrechnungsweisung
- über FinanzOnline und
- bis zum Tag der Fälligkeit
bezahlt wird.
Dies gilt für alle Arten von Bestandsverträgen (darunter fallen auch Pachtverträge) und soll ab 1.1.2013 in Kraft treten.
Stand: 03. August 2012
Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH
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