Personalkosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten eines Unternehmens. Im Zuge der Budgetierung für das kommende Jahr oder der Erstellung eines Businessplans kommt daher der Planung der Personalkosten besondere Bedeutung zu.
Personalbedarf
Auf Basis des Personalplans oder eines Stellenplans sind zu berücksichtigen:
- vorhandene Stellen
- geplante Einstellungen
- geplante Kündigungen
Für Veränderungen im Laufe des Jahres sollte mit möglichst genauen Datumsangaben gearbeitet werden (Einstellung am 1.10. --> 25 % der Jahreskosten).
Personalkosten
Auf Grundlage der Ist-Gehälter der bestehenden Mitarbeiter können unter Berücksichtigung von Gehaltssteigerungen auf Basis von Kollektivvertrag oder individuellen Vereinbarungen die Bruttogehälter der bestehenden Mitarbeiter geplant werden. Für neu einzustellende Mitarbeiter sind die Gehälter zu schätzen. Ebenso in den Kosten zu berücksichtigen sind u. a. Sonderzahlungen, Prämien, Provisionen, Überstundenzuschläge u. Ä. Hinzu kommen Lohnnebenkosten, wie Dienstgeberanteile der Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag zum FLAG, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer.
Stand: 26. September 2017
Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH
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