Seitenbereiche

Auf der Suche nach dem Richtigen?

Inhalt

Stammkapital senken: Ja oder nein?

Die steuerfreie Auszahlung ist verbunden mit Kosten und einem erheblichen Aufwand.

Seit 1. Juli sind die Neuregelungen für die neue „kleine“ GmbH in Kraft. Das Mindeststammkapital wurde von € 35.000,00 auf € 10.000,00 gesenkt. Bereits bestehende Gesellschaften haben nun auch die Möglichkeit, ihr Stammkapital durch eine Kapitalherabsetzung abzusenken.

Steuerfrei an die Gesellschafter auszahlen?

Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, können das Stammkapital gesenkt und die gesamten € 25.000,00 an die Gesellschafter ausbezahlt werden. Diese ordentliche Kapitalherabsetzung stellt grundsätzlich eine steuerneutrale Einlagenrückzahlung dar und ist daher nicht kapitalertragsteuerpflichtig. Würde diese Summe im Wege einer Ausschüttung an die Gesellschafter ausgezahlt werden, müssten dafür 25 % (€ 6.250,00) Kapitalertragsteuer bezahlt werden.

Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass eine Kapitalherabsetzung nur möglich ist, wenn das genaue Verfahren eingehalten wird. Unter anderem erfordert es:

  • eine Beschlussfassung in der Generalversammlung
  • eine Änderung des Gesellschaftsvertrags
  • die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens
  • die Einhaltung der dreimonatigen Sperrfrist
  • eine Eintragung ins Firmenbuch

Dies verursacht Kosten (Notarkosten, Kosten für Änderung beim Firmenbuch) und ist mit einigem Aufwand verbunden.

Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung wird mit dem freiwerdenden Kapital ein sonst drohender Bilanzverlust ausgeglichen. Die Regelungen zum Kapitalherabsetzungsverfahren sind in diesem Fall vereinfacht. Es handelt sich allerdings um einen rein buchungstechnischen Vorgang – Kapital an die Gesellschafter wird nicht ausgeschüttet.

Beratung

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie gerne über die Vor- und Nachteile und die Vorgangsweise.

Stand: 10. September 2013

Bild: fotoskaz - Fotolia.com

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

Unverbindliche Erstberatung vom Steuerberater in Wiener Neustadt!
Jetzt online einen Termin vereinbaren!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.