Seitenbereiche

Auf der Suche nach dem Richtigen?

Inhalt

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2014

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.

Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:

  • für das 1. Kind € 29,20 p.m.
  • für das 2. Kind € 43,80 p.m.
  • für jedes weitere Kind 58,40 p.m.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt,

  • wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde

und

  • wenn die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Altersgruppe Euro
0–3 Jahre € 194,00
3–6 Jahre € 249,00
6–10 Jahre € 320,00
10–15 Jahre € 366,00
15–19 Jahre € 431,00
19–20 Jahre € 540,00

Stand: 10. Oktober 2013

Bild: solovyova - Fotolia.com

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

Unverbindliche Erstberatung vom Steuerberater in Wiener Neustadt!
Jetzt online einen Termin vereinbaren!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.