Am 15. November ist das Service-Entgelt für die E-Card vom Arbeitgeber einzuheben und bis spätestens 15. Dezember an den Krankenversicherungsträger zu zahlen. (Ausnahme: gilt z.B. nicht für geringfügig Beschäftigte)
Ab heuer wird das Entgelt jährlich mit der aktuellen Aufwertungszahl angepasst. Es beträgt € 10,30.
Stand: 14. November 2013
Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH
Unverbindliche Erstberatung vom Steuerberater in Wiener Neustadt!
Jetzt online einen Termin vereinbaren!
Erscheinungsdatum: