Wurden Sie schon darum gebeten, eine Gelangensbestätigung auszufüllen?
Deutsche Unternehmer müssen mit der Gelangensbestätigung nachweisen,
dass eine Lieferung tatsächlich in ein anderes EU-Land transportiert
wurde. Durch diese Bestätigung ist die Lieferung von der deutschen
Umsatzsteuer befreit. Füllen Sie (als Käufer) die Gelangensbestätigung
nicht aus, kann es passieren, dass Ihnen der deutsche Lieferant eine
Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer schickt.
Statt der Gelangensbestätigung können auch ähnliche Nachweise erbracht
werden. Dies ist möglich, wenn die Ware durch einen Dritten, z.B. durch
ein Transportunternehmen, geliefert wird. Wenn der Verkäufer selbst
liefert oder die Ware vom Käufer abgeholt wird, muss eine
Gelangensbestätigung ausgefüllt werden.
Wie ist die Gelangensbestätigung auszufüllen?
Sie kann auch per Mail übermittelt werden. Wird öfter beim selben
Lieferanten eingekauft, ist es möglich, eine Sammelbestätigung
auszustellen. Diese gilt maximal für alle Lieferungen innerhalb eines
Kalendervierteljahres.
In der Gelangensbestätigung müssen angegeben werden:
Name und Anschrift des Abnehmers
Menge und handelsübliche Bezeichnungen
Ort und Monat des Erhalts der Ware im übrigen Gemeinschaftsgebiet
oder Ende der Beförderung
Ausstelldatum der Bestätigung
Unterschrift des Abnehmers (Beauftragten)
Nachweise bei innergemeinschaftlicher Lieferung von Österreich in
EU-Mitgliedstaaten Auch das österreichische Gesetz schreibt verpflichtende
Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen vor. Damit die Lieferung
als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gilt, sind
Verbringungsnachweise (wie Beförderungsnachweis, Versendungsnachweis,
Abholbestätigung) und ein Buchnachweis nötig.
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