Das Finanzministerium plant ein Abgabenänderungsgesetz 2011.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Inhalte. Die
Gesetzeswerdung ist noch abzuwarten.
Begünstigte Auslandsmontage
Die derzeitige Übergangsregelung wird bereits ab 2012 durch eine
dauerhafte Lösung ersetzt. Diese sieht nun Folgendes vor:
Steuerfrei werden 50 % der
Einkünfte aus dem laufenden Arbeitslohn.
Dieser Betrag darf jedoch monatlich 75 % der im
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) maßgeblichen
Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten (2011:
monatlich 75 % von € 4.200,00).
Weiters werden strenge Voraussetzungen definiert, in
welchen Fällen die Begünstigung zur Anwendung kommt, z.B. wenn
die Tätigkeit im Ausland unter erschwerenden Umständen (z.B.
Gesundheitsgefahr) geleistet wird
der Einsatzort mehr als 600 km Luftlinie von Österreich entfernt
liegt
Absetzbarkeit von Spenden
Die Absetzbarkeit von Spenden wird auf Tierheime,
Umweltschutzorganisationen und Feuerwehren
ausgeweitet.
Strafen
Strafen, Geldbußen und Abgabenerhöhungen sind
ausdrücklich steuerlich nicht als Betriebsausgabe oder
Werbungskosten abzugsfähig.
Steuerbefreiung für Portfoliodividenden
Künftig sollen Dividenden aus diesen Beteiligungen
sowohl aus dem EU/EWR-Raum als auch aus Drittstaaten von
der Körperschaftsteuer befreit sein.
Übergang der Steuerschuld
Künftig sollen auch Lieferungen, die ein ausländischer
Unternehmer in Österreich erbringt, dem Reverse-Charge-System
unterworfen sein.
Beispiel:
Ein deutscher Möbelhändler verkauft und liefert Möbel an einen
österreichischen Unternehmer auf einer Messe in Wien. Es liegt eine
inländische Lieferung vor. Nach geltender Rechtslage hat der
österreichische Unternehmer die Umsatzsteuer einzubehalten und an das
Finanzamt Graz-Stadt abzuführen. Für diese Fälle soll künftig auch das
Reverse-Charge-System gelten. Würde der deutsche Unternehmer die Ware von
Deutschland aus liefern, läge eine innergemeinschaftliche Lieferung vor,
die von dieser Änderung nicht betroffen ist.
Bei Eintritten zu Veranstaltungen bleibt zukünftig die Steuerschuld
beim Leistungserbringer. Solche Veranstaltungen sind z.B. Messen,
Ausstellungen, Seminare, Konzerte und Konferenzen.
Nach derzeitigem Stand werden die meisten Änderungen mit 1.1.2012 in
Kraft treten.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.