Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gilt grundsätzlich, dass Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch im Reisegepäck eingeführt werden können, ohne dass in Österreich Abgaben anfallen. Ausgenommen von dieser Regel sind z. B. neue Autos oder alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nicht dem Eigenbedarf dienen (Eigenbedarf wird angenommen, wenn bestimmte Richtmengen nicht überschritten werden – siehe Aufstellung).
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten sind u. a. außerhalb der EU erworbene Waren, die die angeführten Freimengen für Alkohol und Tabak überschreiten, oder andere Waren, die die Freigrenze von € 430,00 für Flugreisende oder € 300,00 für alle anderen Reisenden, zu deklarieren. Für Reisende unter 15 Jahren reduziert sich dieser Schwellenwert generell auf € 150,00. Zudem sind auch weitere Bestimmungen zu beachten, wie z. B. reduzierte Freigrenzen im Grenzverkehr.
Richtmengen bzw. Freigrenzen für alkoholische Getränke und Tabakwaren:
Aus der EU
Aus dem Drittland
Bier
110 Liter
16 Liter
Wein
90 l / davon max. 60 l Schaumwein
4 Liter (nicht schäumende Weine)
Spirituosen
10 Liter 2)
1 Liter 2) 3)
Zigaretten
800/300 Stück 1)
200 Stück 3) oder
Zigarillos
400 Stück
100 Stück 3) oder
Zigarren
200 Stück
50 Stück 3) oder
Rauchtabak
1 kg
250 g 3)
1) Für Zigaretten, die im Reisegepäck aus Ungarn, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Bulgarien nach Österreich mitgenommen werden, gilt eine Richtmenge von nur 300 Stück. 2) Beträgt der Alkoholgehalt höchstens 22 %vol., beträgt die Freigrenze 20 l (aus der EU), 2 l (aus dem Drittland) 3) ab einem Alter von 17 Jahren
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von € 10.000,00 oder mehr mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Das Nichterfüllen dieser Meldeverpflichtung ist strafbar.
Tipp: Dies ist nur eine unvollständige Übersicht über die wesentlichsten Regelungen. In der BMF-App sind im Menüpunkt „Freigrenzen und Freimengen“ detaillierte Informationen je Land, aus dem man einreist zu finden.
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