Beachten Sie die Einkommensgrenzen für die Familienbeihilfe
bzw. für das Stipendium!
Den Sommer nutzen viele Studenten, um Geld zu verdienen. Übersteigt
das Entgelt allerdings eine gewisse Grenze, kann dies zum Verlust der
Familienbeihilfe führen bzw. zu einer Rückzahlung des Stipendiums.
Familienbeihilfe
Studenten dürfen pro Jahr € 10.000,00 verdienen. Wenn das
Jahreseinkommen diese Grenze übersteigt, verringert sich die
Familienbeihilfe, um jenen Betrag, der die Grenze von € 10.000,00
überschreitet.
Berechnung des Einkommens:
Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus
Sozialversicherungsbeiträge.
Hat der Student ein Semester keinen Anspruch auf Familienbeihilfe,
wird das Einkommen in dieser Zeit nicht mitberechnet. Das kann
beispielsweise vorkommen, wenn der Student für einen Studienabschnitt
mehr Zeit braucht als vorgeschrieben.
Nicht zum Einkommen zählen z.B. auch Studienbeihilfen,
Waisenpensionen oder Karenzgeld.
Stipendium
Neben dem Bezug von Studienbeihilfe können € 8.000,00 dazuverdient
werden, ohne dass es zu einer Kürzung der Beihilfe kommt. Die
Zuverdienstgrenze erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind, je
nach Alter des Kindes (mindestens € 2.762,00).
Bei der Berechnung des Einkommens ist hier das Gesamtjahreseinkommen
(einschließlich Waisenpension, Karenzgeld usw.) heranzuziehen. Vom
Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) werden abgezogen:
Sozialversicherungsbeiträge, Sonderausgaben- und
Werbungskostenpauschale.
Bereits bei der Berechnung der Studienbeihilfe muss das erwartete
Einkommen geschätzt werden.
Die Beihilfe wird dann in dem Ausmaß gekürzt, in dem das Einkommen
voraussichtlich die Grenze überschreitet. War das Einkommen höher als
angegeben, kann es im Zuge der Nachverrechnung zu einer Rückforderung
der Beihilfe kommen.
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