Um die Zahlung der Pflichtversicherungsbeiträge (Pension-, Kranken- und
Unfallversicherung) für Künstler zu erleichtern, gibt es den
Künstlersozialversicherungs-Fonds. Aus diesem erhalten Künstler unter
bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Beiträgen. Er wurde mit
1.1.2013 um rund 10,39 % erhöht und beträgt nun maximal € 1.722,00 pro
Jahr (€ 143,50/monatlich).
Voraussetzungen für den Zuschuss
Wer ist Künstler?
Die erste Voraussetzung ist, dass es sich um eine künstlerische
Tätigkeit nach den Bestimmungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds
(K-SVFG) handelt. Künstler ist, wer in den Bereichen der bildenden oder
darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder in einer
der zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst:
auf Grund seiner/ihrer künstlerischen Befähigung
im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit
Werke der Kunst schafft.
Zur Bestätigung, dass diese drei Voraussetzungen vorliegen, muss ein
Gutachten beim Fonds eingeholt werden. Allein die Tatsache, dass eine
künstlerische Hochschule absolviert wurde, ist nicht ausreichend für den
Zuschuss.
Einkommenshöhe
Um den Zuschuss zu erhalten, muss das Einkommen innerhalb gewisser
Grenzen liegen. Im Jahr 2013 muss das Einkommen aus der selbständigen
künstlerischen Tätigkeit € 4.641,60 erreichen, die gesamten Einkünfte (aus
allen sieben steuerlichen Einkunftsarten) dürfen aber € 23.208,00 nicht
überschreiten. Wird die Mindestgrenze nicht erreicht, können unter
Umständen auch Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit und Stipendien,
Preise, usw. mit eingerechnet werden.
Gewinnfreibetrag-Mindestgrenze
Im Zuge der Einkommensteuererklärung wird für Einkünfte bis € 30.000,00
automatisch ein Gewinnfreibetrag geltend gemacht. Um die erforderliche
Mindestgrenze einzuhalten, kann darauf auch verzichtet werden.
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