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Was ändert sich mit 1.1.2014?

Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über einige Änderungen mit Jahresbeginn 2014.

Gehaltsvorschuss

Erhält ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt entweder einen Gehaltsvorschuss oder ein Arbeitgeberdarlehen, hat er dadurch eine Zinsersparnis. Hierfür ist 2014 ein Sachbezug von 1,5 % (2013: 2 %) anzusetzen. Für Arbeitgeberdarlehen oder Gehaltsvorschüsse bis € 7.300,00 ist wie bisher kein Sachbezug hinzuzurechnen.

Neues UVA-Formular

Ab 1.1.2014 muss das neue Formular für die Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) ausgefüllt werden. Die Kennzahlen Vorsteuern in Zusammenhang mit Kfz (027) und mit Gebäuden (028) wurden entfernt.

Anmeldung Krankenkasse: Keine Papierformulare

Ab 1.1.2014 ist die Einreichung von Papierformularen für eingetragene Personengesellschaften und für juristische Personen generell ausgeschlossen.

Pflegekarenz

Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, können ab 1.1.2014 mit dem Arbeitgeber in bestimmten Fällen eine Pflegekarenz oder -teilzeit vereinbaren. Die Pflegekarenz kann maximal drei Monate betragen.

Auflösungsabgabe 2014

Bei Kündigung eines Arbeitnehmers muss eine Auflösungsabgabe bezahlt werden, außer es trifft eine Ausnahmeregelung zu. Die Abgabe wird jedes Jahr erhöht. Im Jahr 2014 beträgt sie € 115,00.

Bausparprämie

Am Schluss noch eine Information für alle Bausparer. Die Bausparprämie für das Jahr 2014 beträgt 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge.

Stand: 19. Dezember 2013

Bild: Gorilla - Fotolia.com

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