Seitenbereiche

Auf der Suche nach dem Richtigen?

Inhalt

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern finanziell unter die Arme greifen?

Ihr Mitarbeiter ist knapp bei Kasse und Sie unterstützen ihn mit einem Gehaltsvorschuss oder einem Darlehen?

Für die Finanz wird dies interessant, wenn dieses Darlehen entweder gar nicht oder sehr niedrig verzinst wird. Daraus entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil für den Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis und dieser ist der Lohnsteuer zu unterwerfen.

Jedes Jahr wird nun neu festgesetzt, bis zu welchem Zinssatz von einem Vorteil auszugehen ist. Dieser Zinssatz wird als Referenzzinssatz bezeichnet und beträgt für 2018 0,5 % p. a. Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses ist ein Sachbezug in Höhe von 1 % p. a. im Jahr 2017 und nun neu 0,5 % p. a. im Jahr 2018 des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern.

Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 28. November 2017

Bild: Fantasista - Fotolia.com

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

Unverbindliche Erstberatung vom Steuerberater in Wiener Neustadt!
Jetzt online einen Termin vereinbaren!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.