Investitionen, die hohe finanzielle Mittel erfordern, sollten
längerfristig geplant werden. Spielen Sie bereits länger mit dem Gedanken
zu investieren? Eine Investition am Jahresende kann steuerlich von Vorteil
sein. In erster Linie ist das davon abhängig, ob Sie heuer einen Gewinn
machen werden oder nicht. Daher müssen Sie zumindest ungefähr abschätzen
können, wie hoch das Ergebnis sein wird.
Unternehmen, die einkommensteuerpflichtig sind (keine
Kapitalgesellschaften), werden mit einem progressiven Tarif besteuert. Je
höher der Gewinn, desto höher der Steuersatz. Wenn Sie im nächsten Jahr
einen niedrigeren Gewinn erwarten, kann es sinnvoll sein, noch heuer zu
investieren und somit die Steuerbemessungsgrundlage zu reduzieren.
Abschreibung
Investitionen zählen in der Regel zum Anlagevermögen und mindern den
Gewinn daher nur über die Abschreibung. Wird gegen Jahresende hin noch ein
neues Anlagegut angeschafft, und erfolgt die Inbetriebnahme noch im alten
Jahr, kann noch die Abschreibung für ein halbes Jahr geltend gemacht
werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis € 400,00) dürfen im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben werden.
Gewinnfreibetrag
Der Grundfreibetrag beträgt 13 % vom Gewinn – maximal allerdings €
3.900,00. Übersteigt Ihr Gewinn diese Grenze, kann zusätzlich ein
investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Hierfür
muss tatsächlich in ungebrauchte, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter
investiert werden, deren Nutzungsdauer mindestens vier Jahre beträgt.
Daneben fallen auch Wertpapiere unter die begünstigten Wirtschaftsgüter,
wenn sie den Voraussetzungen zur Deckung für Pensionsrückstellungen
entsprechen und für mindestens vier Jahre dem Unternehmen gewidmet werden.
Genauere Informationen zur Höhe des investitionsbedingten
Gewinnfreibetrags finden Sie in der Steuerspar-Checkliste der letzten
Ausgabe (November 2013).
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