Wie viel Geld bleibt, um die Steuern zu bezahlen? Diese Frage stellt
sich manchmal auch das Finanzamt und setzt für diesen Zweck eigene
Liquiditätsprüfer ein.
Im Zuge dieser Prüfung wird die Zahlungsfähigkeit eines
Abgabepflichtigen und seine voraussichtliche Entwicklung festgestellt. Das
BMF (Bundesministerium für Finanzen) informiert in einem Merkblatt
darüber, warum solche Prüfungen erfolgen und welche Unterlagen dabei
vorgelegt werden müssen (allerdings nur wenn z.B. eine Ratenzahlung oder
eine Steuerstundung beantragt wird).
Der Liquiditätsprüfer soll die tatsächliche Einkommens- und
Vermögenslage des Steuerschuldners herausfinden. Daneben soll er prüfen,
ob die Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung gegeben sind. Neben
den finanziellen Unterlagen ist der Prüfer auch berechtigt, die
Betriebsräumlichkeiten zu besichtigen.
Laut dem Bundesministerium für Finanzen (laut dem BMF) erfolgt vom
Liquiditätsprüfer keine steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.
Der Prüfer selbst ist auch nicht dazu berechtigt, Zusagen zu machen oder
Vereinbarungen zu treffen. Dafür ist das Finanzamt zuständig, das die
Prüfung angeregt hat.
Welche Unterlagen sieht sich der Prüfer an?
Folgende Unterlagen müssen dem Liquiditätsprüfer schriftlich vorgelegt
werden:
schriftliche Sachverhaltsdarstellung: Beschreibung der Tätigkeit des
Unternehmens, Ursachen für die Krise, gegenwärtige Lage, mögliche
Ratenzahlungen, Tilgungsplan, Planerfolgsrechnung/Prognoserechnung
Darstellung der Auftragslage/Ertragslage unter Angabe der
Auftraggeber und Auftragssummen
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.