Bonus beträgt 20 % der Arbeitsleistungen und Fahrtkosten
Für Umbauten gibt es durch den Handwerkerbonus seit Juli Geld zurück vom Finanzamt. Der Bonus beträgt 20 % der förderbaren Kosten pro Förderungswerber und Jahr, maximal jedoch 20 % von € 3.000,00 exklusive Umsatzsteuer – also maximal € 600,00 jährlich.
Antrag stellen
Der Handwerkerbonus muss bei einer Bausparkassenzentrale beantragt werden – entweder per Mail, Fax oder schriftlich. Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind der Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister und eine Kopie der Endrechnungen beizulegen.
In der Rechnung müssen (neben den gesetzlichen Rechnungsmerkmalen)
- die Arbeits- und Fahrtkosten gesondert ausgewiesen werden,
- die Arbeitsleistungen so beschrieben werden, dass festgestellt werden kann, ob eine Förderung zusteht sowie
- der Leistungszeitraum und -ort
enthalten sein.
Die Rechnung muss in Deutsch bzw. Englisch ausgestellt werden. Weiters muss auch eine Überweisungsbestätigung beigelegt werden – nicht anerkannt werden Barzahlungen.
Von der Regierung sind für 2014 nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Vergabe des Bonus erfolgt chronologisch nach dem Eintreffen des Antrags.
Stand: 29. Juli 2014
Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH
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Erscheinungsdatum: