Derzeit läuft die Begutachtungsfrist für das Abgabenänderungsgesetz
2012. Die Frist endet am 16.8.2012. Hier ein kurzer Überblick über die
wichtigsten Aspekte, die sich mit dem neuen Gesetz ändern sollen. Die
Gesetzeswerdung bleibt allerdings noch abzuwarten.
Bilanzberichtigung
Fehler, die aufgrund von Verjährung nicht mehr steuerwirksam
korrigiert werden können, sollen künftig durch Zu- oder Abschläge
berichtigt werden dürfen, wenn der Fehler noch eine steuerliche
Auswirkung hat (ab 1.1.2013 erstmals für Fehler ab der Veranlagung
2003).
Spenden
Spenden sind bislang nur bis zu 10 % des Vorjahresgewinns als
Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig. Maßgeblich für die 10
%-Grenze sollen nun der Gewinn des aktuellen Wirtschaftsjahres bzw. die
Einkünfte des jeweiligen Jahres werden. In die Liste der begünstigten
Spendenempfänger sollen auch Dachverbände zur Förderung des
Behindertensportes mit aufgenommen werden. Der Empfänger der Spende soll
verpflichtet werden, auf Verlangen des Spenders eine Spendenbestätigung
auszustellen.
Sonderausgabe Wohnraumschaffung
Zu den Sonderausgaben zählen nur jene Beträge, die für Maßnahmen zur
Wohnraumschaffung für Eigenheime in der EU oder in einem Staat des
Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe
besteht, verwendet werden (ab Veranlagung 2013).
Freibetragsbescheid-Veranlagungspflicht
In jedem Kalenderjahr, in dem ein Freibetragsbescheid berücksichtigt
wird, soll der Arbeitnehmer zur Veranlagung verpflichtet werden (ab
Veranlagung 2012, wenn die Lohnsteuer durch Abzug eingehoben oder durch
Veranlagung festgesetzt wird für Lohnzahlungen nach dem 31.12.2011).
Verkaufserlös einer Immobilie
Fließt der Verkaufserlös einer Immobilie in Form einer Rente zu,
besteht keine Verpflichtung zur Entrichtung einer
Immobilien-Ertragsteuer oder einer besonderen Vorauszahlung.
Körperschaftsteuer
Geplant ist: ein ausdrückliches Abzugsverbot für die
Grunderwerbsteuer sowie für die Nebenkosten im Fall einer
unentgeltlichen Grundstücksübertragung.
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