Mögliche Steuersparpotenziale bis 31.12. noch nutzen.
Nehmen Sie sich vor dem Jahreswechsel ausreichend Zeit, um Ihre
Steuersituation nochmals zu überdenken.
Nachfolgend haben wir eine Checkliste der Steuersparpotenziale
erstellt, die man noch vor dem Jahreswechsel beachten sollte.
Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei
Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei
ist darauf zu achten, dass nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn
verändern) und nicht der Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder
Verbindlichkeit, wie dies bei der doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung)
entscheidend ist. Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch insbesondere für
regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Löhne, Mieten,
Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu
beachten.
Beispiel:Die Mietzahlung für Dezember 2012, die
am 15.1.2013 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen
Zurechnungsfrist noch im Dezember 2012 als bezahlt (weil sie im Dezember
fällig ist).
Gewinnfreibetrag
Neu ab 2013: Reduzierter Gewinnfreibetrag
Pro Person und Kalenderjahr kann maximal ein Freibetrag von € 45.350,00
(2012: € 100.000,00) geltend gemacht werden.
Grundfreibetrag
Wird nicht investiert, so steht dem Steuerpflichtigen jedenfalls der
Grundfreibetrag in Höhe von 13 % des Gewinns, höchstens aber bis zu einem
Gewinn in Höhe von € 30.000,00 zu (maximaler Freibetrag € 3.900,00).
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Übersteigt nun der Gewinn € 30.000,00, kommt ein investitionsbedingter
Gewinnfreibetrag hinzu. Dieser wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2012
gestaffelt und beträgt ab 2013:
bis € 175.000,00 Gewinn: 13 % Gewinnfreibetrag
zwischen € 175.000,00 und € 350.000,00 Gewinn: 7 %
Gewinnfreibetrag
zwischen € 350.000,00 und € 580.000,00 Gewinn: 4,5 %
Gewinnfreibetrag
ab € 580.000,00 Gewinn: kein Gewinnfreibetrag
Tipp:Bei einer guten Ertragslage könnten Gewinne
noch im Jahr 2012 investiert werden (wenn die Voraussetzungen dafür
erfüllt sind). So kann noch der höhere investitionsbedingte
Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden.
Tipp:Auch Wertpapiere zählen zu den begünstigten
Investitionsgütern, wenn sie mindestens vier Jahre dem Unternehmen
gewidmet werden.
Abschreibung
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,00 können steuerlich
im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.
Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des
jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die
Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis
zum 31.12.2012, steht eine Halbjahres-AfA zu.
Ertragssteuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für
Ordinationsmitarbeiter
Geschenke sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei aber um von
Mitarbeitern empfangene Sachzuwendungen (Warengutscheine, Wein, usw.)
handeln. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig.
Betriebsveranstaltungen, wie beispielsweise auch
Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer
und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Tipps zur Verlustverwertung bei Kapitalvermögen
Verluste aus Kapitalvermögen können nur beschränkt verrechnet werden.
Daher kann es vorteilhaft sein, gezielt zum Jahresende hin Gewinne zu
realisieren.
Eine Möglichkeit ist, Wertpapiere (z.B. Aktien) zu verkaufen. Mit dem
Gewinn aus dem Verkauf können Verluste ausgeglichen werden. Selbst wenn
die Aktien danach wieder gekauft werden, sieht die Finanzverwaltung hier
keinen Missbrauch. Allerdings nur solange der Aktieninhaber ein Kursrisiko
trägt. Ein Verkauf von z.B. Anleihen an die Bank erfüllt diesen Zweck
nicht.
Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr
2007
Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der
Arbeitnehmerveranlagung 2007 aus.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.