Mit der Schweiz hat die österreichische Regierung ein Steuerabkommen abgeschlossen.
Ziel ist es, mit einer Steueramnestie in der Schweiz gehaltenes Vermögen zu legalisieren und künftige Steuerhinterziehungen zu verhindern.
Für wen gilt das Abkommen?
Das Steuerabkommen gilt für alle in Österreich ansässigen natürlichen Personen, die am 1.1.2013 Inhaber eines Kontos oder eines Depots in der Schweiz oder Nutzungsberechtigte der Vermögenswerte sind.
Zwei Arten von Abgeltung
Mit der Abgeltungssteuer werden die Einkommen- und die Umsatzsteuer sowie die früher geltende Erbschafts- und Schenkungssteuer abgegolten.
Von 1.1.2013 bis 31.5.2013 bestehen für diese Anleger zwei Möglichkeiten der Abgeltung:
Freiwillig melden
Jedem Anleger steht es frei sich freiwillig zu melden. Dies kommt einer strafbefreienden Selbstanzeige gleich.
Automatische Abzugssteuer
Der Steuerpflichtige hat auch die Wahl anonym zu bleiben. In diesem Fall führt die Schweizer Bank die Steuer ab.
Steuersatz
Der Steuersatz ist abhängig davon, wie viel Vermögen in der Schweiz liegt. Der Mindeststeuersatz liegt bei 15 % und der Höchststeuersatz bei 30 %.
Unter gewissen Voraussetzungen kann es vorkommen, dass bei besonders hohen Vermögen der Steuersatz nochmals erhöht wird (bis zu 38 %).
Zukünftige Besteuerung
Angelehnt an die Kapitalertragsteuer neu werden von der Bank in der Schweiz 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten.
Diese Steuerzahlung kann entweder anonym erfolgen oder die Erträge werden gemeldet.
Stand: 09. Mai 2012
Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH
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