Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden die Umsätze von
Heilmasseuren von der Umsatzsteuer befreit. Die Leistungen von
medizinischen Heilmasseuren werden nun in den Katalog der
steuerbegünstigten Gesundheitsleistungen mit aufgenommen. Die endgültige
Gesetzeswerdung bleibt allerdings noch abzuwarten.
Wann liegt eine medizinische Heilmassage vor?
Die steuerbefreite Leistung muss eine Heilbehandlung im Bereich der
Humanmedizin darstellen. Ein Heilmasseur führt eigenverantwortlich
folgende Tätigkeiten aus:
klassische Massage
Packungsanwendungen
Thermotherapie
Ultraschalltherapie und
Spezialmassagen
Die Behandlung eines Heilmasseurs ist eine therapeutische Tätigkeit,
die ausschließlich auf ärztliche Anordnung erfolgen darf. Er muss einen
Qualifikationsnachweis erbringen oder eine Berechtigung haben zur Ausübung
des physiotherapeutischen Dienstes.
Warum werden diese Leistungen steuerfrei?
Entscheidend war die Frage, ob eine Massage eines Heilmasseurs mit der
eines Physiotherapeuten gleichzustellen ist.
Schließlich wurde diese Frage mit einem „Ja“ beantwortet. Mit der
Entscheidung nun auch Heilmasseure in den Katalog der begünstigen
Gesundheitsberufe aufzunehmen, sollen nun gleichartige Leistungen auch
gleich behandelt und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
Entscheidung des UFS
Welche Gründe sprechen für die Gleichwertigkeit der Behandlung des
Heilmasseurs mit der eines Physiotherapeuten? Erst im Februar hatte der
UFS Graz das in einem Urteil festgestellt.
Für die Gleichwertigkeit spricht, dass beide ausschließlich medizinisch
indizierte Massageleistungen erbringen. Viele Ärzte legen sich bei der
Verschreibung der Heilmassage nicht fest, von welcher der beiden
Berufsgruppen die Behandlung durchgeführt werden soll. Die längere
Ausbildung eines Physiotherapeuten erklärt der UFS mit dem umfangreicheren
Aufgabengebiet eines Physiotherapeuten.
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