Am 1.8.2011 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2011 im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht.
Kirchenbeiträge
Erhöht wurde der Betrag bis zu dem Kirchenbeiträge steuerlich geltend
gemacht werden können. Ab der Veranlagung 2012 dürfen € 400,00
Kirchenbeitrag als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Spenden
Bisher war vorgesehen, dass die Sozialversicherungsnummer des Spenders
elektronisch übermittelt werden muss. Diese Verpflichtung wurde nun
gestrichen. Der Kreis der begünstigten Spendenempfänger wurde noch einmal
erweitert. Neu dazu zählen auch Organisationen, die im Umwelt-, Natur- und
Artenschutz tätig sind. Weiters fallen darunter auch freiwillige
Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände. Die Neuregelung ist erstmals für
Zuwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2011 erfolgen.
Vermögenszuwachssteuer
Die neue Vermögenszuwachssteuer wird erst mit 1.4.2012 in Kraft treten.
Ab diesem Zeitpunkt sind auch Verkäufe von Beteiligungen und anderen
Kapitalanlagen steuerpflichtig.
Die Banken werden einen Steuerabzug von 25 % vornehmen. Bis zum
1.4.2012 gelten Übergangsbestimmungen.
Bisher schon steuerpflichtig sind wesentliche Beteiligungen an
Körperschaften (Beteiligungen über 1 %, in den letzten fünf Jahren). Für
sie gelten weiterhin spezielle Regelungen.
Rundung der Einkommensteuer und Vorauszahlung
Bisher galt, dass die im Bescheid ausgewiesene Abgabennachforderung
oder -gutschrift auf volle Euro auf- bzw. abzurunden ist. Nunmehr ist
bereits die festgesetzte Einkommensteuer auf volle Euro zu runden. Die
genaue Regelung dazu lautet: Beträge unter € 0,50 sind abzurunden, Beträge
ab € 0,50 sind aufzurunden. Dies gilt bereits ab der Veranlagung für das
Jahr 2011.
Auch die Vorauszahlungen werden gerundet. Sie sind auf volle Euro
abzurunden. Dies gilt für alle Vorauszahlungen, die für das Kalenderjahr
2011 festgesetzt werden oder bereits festgesetzt worden sind.
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