Dass die Kurzarbeit um eine 4. Phase vom 01.04-30.06.2021 verlängert wird ist sicher. Die genaue Ausgestaltung wird erst nach Abschluss der Detailverhandlungen zwischen Sozialpartnern und Regierung bekannt sein.
Über folgende Eckpunkte dürfen wir Sie aber bereits vorab informieren:
- Das System der Lohnverrechnung und der Abrechnungen gegenüber dem AMS bleibt unverändert
- Ebenso wird die Nettoersatzrate wieder zwischen 80 und 90 Prozent liegen
- Es wird gleichbleibend eine Mindestarbeitszeit von 30 Prozent geben, wobei auch hier wieder Ausnahmen geplant sind
- Weiterbildungszeiten während der Kurzarbeit sollen gefördert werden
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