Da die Urlaubssaison jetzt wieder startet, stellt das die Arbeitnehmer und -geber wieder vor spannende Fragen: Muss ich die Quarantäne in meinen Urlaub einplanen? Und auf der anderen Seite: Muss ich meinem Mitarbeiter während der Quarantäne Bezüge weiterbezahlen?
Diese Frage hat das BMA klar und logisch entschieden: Laut der aktuellen FAQs des Bundesministeriums für Arbeit gibt es weder einen Erstattungsanspruch nach dem Epidemiegesetz noch einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer der Heimquarantäne. Begründet wird das damit, dass man ja bereits vor Antritt der Auslandsreise wissen musste, dass Einreisebeschränkungen bestehen.
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