Auf vielfachen Wunsch dürfen wir nach den letzten Ankündigungen vom Sonntag nochmals einen kurzen Abriss über die gängigsten Corona-Fördermaßnahmen geben. Bitte beachten Sie, dass dies ohne Eingehen auf allfällige Branchenspezifika und Besonderheiten der einzelnen Bundesländer erfolgt.
Kurzarbeit |
seit 16.03.2020, laufende Erweiterung zu unterschiedlichen Bedingungen, derzeit Phase III bis 31.03.2021, Verlängerung sicher, Bedingungen offen. |
Härtefall-Fonds 1 |
Frühjahr 2020 – ausgelaufen, ersetzt durch HF2 |
Härtefall-Fonds 2 |
monatliche Anträge seit 16.03.2020, soeben bis 30.06.2021 verlängert. |
Fixkostenzuschuss I |
für Zeiträume bis 15.09.2020, ausgelaufen und durch FKZ II ersetzt.
|
Umsatzersatz Nov. |
Für vom Lockdown direkt Betroffene (Gastro, später Handel und körpernahe Dienstleister) |
Umsatzersatz Dez. |
Nach der Verlängerung des LD (für die Phase bis 7.12. bis zu 80% des November-Umsatzes, ab 26.12. auf Basis des Dezember-Umsatzes, mit Jahresende 2020 definitiv ausgelaufen, Anträge bei OEWT abgeschlossen, Antragsfrist bis 20.01.2021 |
Umsatzersatz indirekt Betroffene |
wird bis Ende Jänner 2021 geschaffen und betrifft all jene Unternehmen, die als “nur” indirekt Betroffene bisher vom UE ausgeschlossen waren. |
Ausfallsbonus |
“Nachfolger” des Umsatzersatzes für die LD-Monate ab Jänner 2021, aber für alle Unternehmen, danach muss zwingend ein FKZ800.000-Antrag gestellt werden |
Fixkostenzuschuss 800.000 |
für Zeiträume ab 16.09.2020 bis 30.06.2021 |
Verlustersatz |
ebenfalls für Zeiträume ab 16.09.2020, steht in Konkurrenz zum FKZ 800.000, mit dem gemeinsam er oft auch als das Zwei-Säulen-Modell bezeichnet wird. |
Vom Vorliegen der Regelungen für den Umsatzersatz für indirekt Betroffene und der Ausgestaltung der Details beim Ausfallsbonus, die wir in den nächsten Tagen erwarten, weil in diesen vor allem geklärt werden muss, welche Förderung Auswirkungen auf eine andere hat, wird abhängen, wann mit den Vorteilhaftigkeits-Berechnungen und den Anträgen gestartet werden kann.
Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH
Unverbindliche Erstberatung vom Steuerberater in Wiener Neustadt!
Jetzt online einen Termin vereinbaren!
Erscheinungsdatum: