Die Finanzverwaltung ist derzeit offenbar gerade dabei, verstärkt die Belegausfolgungspflicht zu überprüfen. Diese besagt, dass ein Registrierkassenbeleg nicht nur zwingend zu erstellen, sondern auch dem Kunden auszufolgen ist. Die Finanz überprüft das nun durch anonyme Einkäufe und straft auch jene, die den Beleg ordnungsgemäß erstellt aber nicht ausgefolgt haben – in einem Fall in Tirol mit 600€. Bitte informieren Sie daher auch Ihre Mitarbeiter, dass dem Kunden der Beleg eindeutig übergeben wird oder von diesem eindeutig die Annahme abgelehnt wird (zB indem er ihn liegen lässt).
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