Falls Sie noch über keine Handysignatur verfügen, raten wir Ihnen dringend, sich eine solche zu besorgen. Die Verwaltung stellt – wie sich zum Beispiel beim Härtefallfonds der Phase 3 herausgestellt hat und auch bei der Phase 4 unabdinglich ist – relativ überfallsartig von Unterschrift auf Handysignatur um und lässt Anträge etc. alternativlos nur mehr mit Handysignatur zu. Wenn man sich diese mit EU-Passfoto, Termin auf der Behörde etc. erst besorgen muss, kann es im Einzelfall mit Einreichfristen knapp werden. Daher gilt auch hier der alte Spruch vom rechtzeitig drauf schauen, dass man sie hat, wenn man sie braucht.
Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH
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