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Energiekostenzuschuss (Stand 28.09.2022)

Die Bundesregierung hat heute, 28.09.2022 als Teil des Anti-Teuerungspaketes Maßnahmen gegen die erhöhten Energiekosten in Unternehmen vorgestellt. Konkret einen Energiekostenzuschuss für bestimmte Unternehmen, sowie die Ankündigung eines Pauschalförderungesmodelles für kleinere Betriebe, die die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllen.

Der Energiekostenzuschuss wird unter Beifügung von Steuerberater-Bestätigungen über die aws abgewickelt und ist in vier Stufen ansteigend je nach Betroffenheit gestaffelt wie folgt:

Stufe 1: Strom, Erdgas und Treibstoffe: 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr.

Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die 3% beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 ODER auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einem Steuerberater bestätigt wird. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz.

In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.

Beispiel: ein Energie-intensiver Betrieb (Bäckerei) hat im Jahr 2021 einen Erdgas-Verbrauch von 600.000 kWh bei einem Arbeitspreis von 2,9 ct/kWh gehabt und somit Energiekosten von € 17.400. Im Förderzeitraum betrug der Preis durchschnittlich 31,9 ct/kWh und der Verbrauch 510.000 kWh.

Gefördert wird: 30% der Preissteigerung: 510.000 kWh x 29 ct Preisdifferenz = € 147.900 Preissteigerung, davon 30% = 44.370€.

 

Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben (Treibstoff ist ab Stufe 2 nicht förderbar). In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro.

Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.

In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen (welche sind noch nicht bekannt), wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

 

Fristen und Fakten des Energiekostenzuschusses für Unternehmen

Förderungszeitraum: Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert. Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.

Registrierung: Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.

Antragsstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.

Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. (Ausnahme: Detailstichproben zur umfassenderen Prüfung der Unternehmensangaben – Hier werden zusätzliche Belege angefordert). Laut Pressekonferenz werden die ersten Auszahlungen Anfang 2023 stattfinden.

Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.

 

Wir werden Sie auf unserer Homepage über die weiteren Details informieren und Sie bei den notwendigen Schritten wunschgemäß unterstützen.

 

Ihr OEWT-Steuerberatungsteam

 

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