Wenn Sie Bau- oder Reinigungsleistungen erbringen, haftet Ihr Auftraggeber mit bis zu 25% für Ihre SV-Beiträge und Steuern – deswegen zahlt er Ihnen auch um diese 25% weniger. Lästig für beide Seiten. Abhilfe gibt es seit langem, nämlich durch die Aufnahme in die sogenannte „HFU-Liste“ (Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen). Wenn Sie dort drinnen stehen, entfällt diese Bestimmung und Sie erhalten die vollen 100% ausbezahlt. Da Sie dafür auch Voraussetzungen erfüllen müssen, demonstrieren Sie auch gleich, dass Sie ein seriöser Partner sind. Beitragsrückstände dürfen max. 10% der Beitragsforderung ausmachen, für die mBGM gilt ebenfalls, dass max. 10%-der fälligen mBGM nicht eingereicht sein dürfen. – Anträge einfach über das WEB-BE-Kunden-Portal stellen.
Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH
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