Um den Betrieben die Rückkehr aus dem Lockdown zu erleichtern, wird die Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter an jene der Angestellten nochmals aufgeschoben. Sie soll nun mit 01.10.2021 statt 01.07.2021 in Kraft treten. Da bereits einige Kollektivverträge für das Inkrafttreten mit 01.07.2021 angepasst wurden und nun erneut geändert werden müssen, ist bis 01.10.2021 Rücksprache mit der Wirtschaftskammer zu empfehlen. Details zur Angleichung finden Sie HIER.
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