Jene Dienstnehmer, die dem Kollektivvertrag für Handelsbedienstete unterliegen, müssen bis spätestens 1.1.2022 in das neue Gehaltsschema übergeführt wer. Dieses ist österreichweit gleich und teilt die Mitarbeiter in ein neues Gehaltsgruppenschema ein.
Bei der Umstellung ist auf Basis der (allenfalls an die aktuellen Gegebenheiten angepassten) aktuellen KV-Bezüge eine Einstufung zunächst in die neue Gehaltsgruppe, sowie in der Folge in die neue Gehaltsstufe vorzunehmen (von wo sie alle 3 Jahre vorrücken, erstmals zum persönlichen Eintrittsdatum im dritten Jahr nach der Umstellung). - Neu eintretende Dienstnehmer unterliegen ab dem gewählten Zeitpunkt von Beginn an dem neuen KV.
Zu beachten ist, dass der Umstieg mindestens drei Monate vorher angekündigt und zu einem Monatsersten durchgeführt werden muss. Weiters ist den Dienstnehmern ein Umstiegs-Dienstzettel mit allen relevanten Daten mindestens vier Wochen vor dem Stichtag zu übermitteln. Bei Mitarbeitern, die über dem KV bezahlt werden, ergibt sich in der Regel kein höherer Gehalt. ehr Geld gibt es in der Regel und nur in relativ geringem Umfang wenn der Mitarbeiter bisher “am KV sitzt”, also nur die alten KV-Ansätze erhält. Niedrigere Bezüge sind auszuschließen, weil ein allfällig niedrigeres neues KV-Gehalt mit einem sogenannten Reformbetrag 1 ausgeglichen werden müsste.
Als Umstiegszeitpunkt würden wir den 1.12.2021 vorschlagen. Das vermeidet, dass die Gehaltserhöhung zum 1.1.2022 und der Umstieg gleichzeitig stattfinden und gewährleistet andererseits, dass die Bezüge bis zur Weihnachtsremuneration 2021 unverändert bleiben - und allfällige höhere Bezüge gäbe es auch erst einen Monat vor dem zwingenden Umstellungszeitpunkt. Es ergäbe sich dabei folgende Zeitschiene:
- Verständigung Mitarbeiter bis Ende August
- Umstiegsdienstzettel bis Ende Oktober
Die Detailinformationen zur Umstufung erhalten Sie per Mail oder persönlich bei unserem Personalverrechnungsteam, das Ihnen auch bei den Detailfragen wie zu berücksichtigende Zusatzqualifikationen, Vertretungstätigkeiten oder All In Vereinbarungen, Auskunft geben kann.
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