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Influencer, Blogger und Vlogger (Stand 17.03.21)

Unterliegen mit ihrer Tätigkeit, wenn sie „betrieblich“ ausgeführt wird, normal der Einkommensteuer – auch wenn die Tätigkeit vermeintlich unentgeltlich erscheint, weil auch geldwerte Vorteile daraus erwachsen können. Da in diesem Bereich der Zusammenhang mit der Privatsphäre ein besonders großer ist, ist hier dringend ein Beratungstermin erforderlich, in dem die Aufzeichnung und Aufteilung sämtlicher Ausgaben vorbereitend abgeklärt wird.

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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