Wir haben anfangs des Jahres darüber berichtet, dass sämtliche bis 2020 bestehende Finanzämter mit 01.01.2021 als Dienststellen unter einem einheitlichen Finanzamt Österreich zusammengefasst wurden.
Dies hat zur Folge, dass neben einigen Finanzamtsbezeichnungen auch die Kontonummern geändert wurden, auf die Sie die Steuern einzahlen müssen.
Nunmehr läuft am 30.09.2021 jene Übergangsfrist ab, bis zu der die BAWAG/PSK Überweisung, die auf die alten Kontonummern gelautet hat, weiter durchführt. Bitte beachten Sie daher für alle Finanzamtszahlungen ab sofort – jedenfalls ab 01.10.2021 - die neuen Kontonummern wie folgt, und ändern Sie auch allfällige Daueraufträge:
bisheriges Finanzamt (FA) bis 31.12.2020 |
zusammengefasst zur Dienststelle (DST) |
neue Kontonummer seit 01.01.2021 |
FA Klagenfurt FA St. Veit Wolfsberg |
DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg |
AT920100000005564572 |
FA Kitzbühel Lienz FA Kufstein Schwarz |
DST Tirol Ost |
AT620100000005544839 |
FA Bregenz FA Feldkirch |
DST Vorarlberg |
AT630100000005574988 |
FA Neunkirchen Wr. Neustadt FA St. Pölten Lilienfeld |
DST Niederösterreich Mitte |
AT080100000005504295 |
FA Gänserndorf Mistelbach FA Hollabrunn Korneuburg Tulln |
DST Weinviertel |
AT280100000005504226 |
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag FA Graz Umgebung |
DST Steiermark Mitte |
AT380100000005534698 |
FA Wien 4/5/10 FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg |
DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg |
AT310100000005504075 |
Bitte beachten Sie, dass Überweisungen auf die alten Kontonummern rückgeleitet und nicht durchgeführt werden, wodurch in der Folge Verspätungsfolgen, wie insbesondere der 2%-ige Säumniszuschlag anfallen!
Entsprechende Erinnerungsschreiben werden derzeit auch durch das Finanzamt versendet.
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