- Ein Jahr nach der Erhöhung der Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe von 10.000€ auf 15.000€ zieht die Studienbeihilfe per 01.01.2021 nach. Allerdings bleibt es dabei, dass sonstige Bezüge bei der Studienbeihilfe mitgerechnet werden (während das bei der Familienbeihiilfe nicht der Fall ist).
- Die Teilnahme an Covid-(Massen-)Tests ist nicht zwingend und daher Freizeit. Es stellt dies keinen persönlichen Dienstverhinderungsgrund dar (wie ein Arztbesuch, der auch außerhalb der Arbeitszeit möglich wäre).
- Der Neustartbonus steht im Zeitraum 01.12.2020 bis 31.03.2021 auch dann zu, wenn die Unterbrechung beim selben Dienstgeber nur 6 Wochen (statt 3 Monate) beträgt und die Stelle muss auch nicht beim AMS ausgeschrieben sein.
- Dienstnehmer müssen vor Dienstantritt bei der Sozialversicherung gemeldet sein. Üblicherweise ist das kein Thema. Wenn es einmal außerhalb unserer Öffnungszeiten schnell gehen muss, hilft die Vor-Ort-Anmeldung, die jetzt neu gestaltet wurde. Bitte nehmen Sie danach aber jedenfalls trotzdem umgehend Kontakt mit uns auf (am besten die Vor-Ort-Anmeldung an uns mailen), damit die Daten ergänzt werden können. Sie können die neue Fax-Vorlage HIER downloaden.
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