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Das Jahresende ist auch 2020 Zeit für letzte Investitionen…

Außerdem sollten alle Unternehmen die Möglichkeit des Gewinnfreibetrages ausnutzen. Wer bis zu 30.000€ Jahresgewinn hat, darf 13%, also maximal 3.900€ jedenfalls von seiner Steuer­bemessungs­­grundlage abziehen. Darüber hinaus muss in Sachanlagegüter oder bestimmte Wertpapiere investiert werden (Ihre Bank hat in der Regel eine Vielzahl in Frage kommender Produkte zur Auswahl).

Bei 100.000 Gewinn sind somit 13% von 70.000 = 9.100 zu investieren, um maximal vom Gewinnfreibetrag (GFB) zu profitieren. Falls Sie Ihre Buchhaltung bei uns erledigen lassen, erhalten Sie die jeweils mögliche Investitionssumme als Gratisleistung in den nächsten Tagen von Ihrem Sachbearbeiter mitgeteilt.

Bei höheren Gewinnen wird der GFB für Gewinnanteile über 175.000 auf 7%, über 350.000 auf 4% gekürzt und ab 580.000 steht kein GFB mehr zu. Insgesamt also ist der GFB mit maximal 45.350€ beschränkt.

Heuer ist investieren auf Grund der Investitionsprämie besonders attraktiv. Seit 1. September 2020 und noch bis 28. Februar 2021 gibt es 7% Investitionsprämie (bei besonders „grünen“ Investitionen sogar 14%) – steuerfrei. Nähere Details zur Investitionsprämie aus der entsprechenden oewt.aktuell finden Sie auf unserer Homepage.

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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