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Wichtige Fristen im Zusammenhang mit Corona (Stand 01.03.22)

Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz I: Mit 31.03.2021 endet die Antragsmöglichkeit für den Fixkostenzuschuss und den Verlustersatz I für den Zeitraum 16.09.2020-30.06.2021 (Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen konnte eine Verlängerung des geplanten Endes 31.12.2021 erwirken). Sollten Sie noch eine Antragsstellung durch uns wünschen bitten wir Sie, uns ehestmöglich zu verständigen und die Buchhaltungsunterlagen für den Zeitraum zu bringen.

Ausfallsbonus III: Hier laufen die Fristen jeweils am 09. des 4. folgenden Monats aus, Anträge für November 2021 sind also nur noch bis 09.03.2022 möglich.

Sonderbetreuungszeit: Wenn Sie Sonderbetreuungszeit vereinbaren, müssen die Anträge spätestens 6 Wochen nach Inanspruchnahme an die Buchhaltungsagentur des Bundes übermittelt werden!

Antrag auf Verdienstentgang nach dem EPG: Anträge sowohl für Dienstnehmer als auch Unternehmer sind bis zu 3 Monate nach Ende der Quarantäne möglich – bitte beachten Sie insbesondere bei den Anträgen für Unternehmer, dass wir hierfür alle Buchhaltungsunterlagen der betreffenden Zeiträume ehestmöglich benötigen, da die Berechnung einige Zeit in Anspruch nimmt! (Es werden daher auch bis zu € 1.000 Steuerberatungskosten ersetzt)

Verlustersatz II: Anträge sind bis 30.06.2022 möglich.

Verlustersatz III: Anträge sind bis 30.09.2022 möglich.

Härtefallfonds Phase 4: Alle Anträge für die Betrachtungszeiträume November 2021 bis März 2022 können bis spätestens 02.05.2022 gestellt werden.

NPO Unterstützungsfonds: Für das 4. Quartals 2021 können seit 21. Februar bis längstens 30. April 2022 Anträge gestellt werden.

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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Erscheinungsdatum:

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