Update: Eine Verlängerung für das erste Halbjahr 2021 wurde bereits beschlossen – Anträge sollen ab Juli 2021 möglich sein.
Gemeinnützige Organisationen können aufgrund ihrer wirtschaftlichen Beeinträchtigung durch die Corona-Krise einen Zuschuss beantragen, um weiterhin ihre gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen zu können.
Der NPO-Zuschuss setzt sich aus förderbaren Kosten sowie einem pauschalen Struktursicherungsbeitrag (7% der Vorjahreseinnahmen) zusammen. Begrenzt ist der Zuschuss mit dem Einnahmenausfall, dieser wird für die Anträge des 4. Quartals mit Einnahmen von 1.10. bis 31.12.2019 minus Einnahmen von 1.10. bis 31.12.2020 berechnet. Neu bei den Anträgen für das 4. Quartal ist außerdem der sogenannte „Lockdown-Zuschuss“ für vom Lockdown (in)direkt Betroffene.
Anträge für das 4. Quartal 2020 sind nur noch bis 15. Mai 2021 möglich.
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