Update: Das Setzen der ersten Maßnahme wurde bis zum 31. Mai 2021 verlängert - NICHT jedoch die Antragfrist! Anträge sind weiterhin nur bis zum 28. Februar 2021 möglich!
Hier auch noch mal die Übersicht der geänderten Fristen:
erste Maßnahme
28.02.2021
31.05.2021
Antrag auf Investitionsprämie
28.02.2021
28.02.2021 <<<-----
Durchführungszeitraum (bis 20 Mio)
28.02.2022
28.02.2023
Durchführungszeitraum (über 20 Mio)
28.02.2024
28.02.2025
Abrechnung
drei Monate
sechs Monate
Hier die wichtigsten Eckdaten:
Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich – unabhängig von ihrer Größe (auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind umfasst). Das Unternehmen darf nur nicht insolvent sein oder gerichtlich strafbare Handlungen setzen.
Die Abwicklung erfolgt über das austria wirtschaftsservice (aws) – Anträge können ausschließlich über die Plattform aws Fördermanager online gestellt werden.
Förderbar sind grundsätzlich alle Neuinvestitionen, die erstmalig im Anlagenverzeichnis aktiviert werden – somit sind auch gebrauchte Güter umfasst. Die erste Maßnahme (darunter fällt die Bestellung, Lieferung, Anzahlung, Abschluss des Kaufvertrags, …) muss im Zeitraum 01. August 2020 bis 31. Mai 2021 liegen. Ebenfalls muss die Inbetriebnahme und Zahlung bis 28. Februar 2022 bzw. für Investitionen über 20 Mio. Euro bis 28. Februar 2024 erfolgen.
Eine Antragstellung ist ab 01. September 2020 und längstens bis zum 28. Februar 2021 möglich.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderen:
Klimaschädliche Investitionen (insb. Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb und Anlagen, die fossile Energieträger nutzen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Kräne oder Bagger sind jedoch förderfähig)
Aktivierte Eigenleistungen
Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen und Grundstücken
Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind
Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten
Finanzanlagen
Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung)
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 7 Prozent der förderfähigen Investitionen, in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit allerdings 14 Prozent. Hier muss man sich die Voraussetzungen in den Richtlinien etwas genauer anschauen.
Als Untergrenze gelten 5.000 Euro ohne Umsatzsteuer pro Antrag – für einen solchen können aber mehrere kleinere Investitionen (z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter) zusammengefasst werden. 50 Millionen Euro ohne Umsatzsteuer stellen die Obergrenze dar.
Nach Antragstellung über den aws Fördermanager und Erhalt der Förderungszusage muss innerhalb von 3 Monaten nach der letzten Inbetriebnahme und Bezahlung die Endabrechnung ebenfalls online eingebracht werden. Nach der Prüfung wird der Zuschuss als Einmalzahlung überweisen. Nur für Investitionen über 20 Millionen Euro können gesondert Zwischenauszahlungen beantragt werden.
Die Prämien sind nicht steuerpflichtig, reduzieren jedoch die Abschreibungsbemessung. Sie stehen auch neben anderen Förderungen zu.
Nicht vergessen werden sollte auch die 3 jährige Sperrfrist: Begünstigtes Anlagevermögen darf 3 Jahre lang nicht verkauft oder ausgeschieden werden und muss bei Verlust durch technisches Gebrechen oder höhere Gewalt ersetzt werden um die 3 Jahresfrist zu erreichen.
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