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Härtefallfonds – Phase 3 (Stand 02.08.2021)

Mit 30.07.2021 ist die Antragsfrist für die 15 Betrachtungszeiträume 16.03.2020-15.06.2021 des Härtefallfonds – Phase 2 ausgelaufen. Pünktlich sind nun die Richtlinien für die ab heute, den 02.08.2021 beantragbare 3. Phase veröffentlicht worden. Anträge für die Betrachtungszeiträume Juli, August und September 2021 sind in folgenden Zeiträumen möglich:

 

Betrachtungszeitraum

Anträge von

bis

Juli 2021

02.08.2021

31.10.2021

August 2021

01.09.2021

31.10.2021

September 2021

01.10.2021

31.10.2021

 

Durch die geänderten Betrachtungszeiträume von bisher „schiefen“ auf „gerade“ Monate, ist auch der Vergleich einfacher: Der Umsatz des Monats Juli 2021 wird mit jenem des Juli 2019 bzw. einem Drittel der Umsätze des 3. Quartals 2019 verglichen. Als Nachteil könnte man empfinden, dass für den Zeitraum 16.06.-30.6.2021 somit gar kein Härtefallfonds beantragbar ist. Allerdings wird, wenn für Juli 2021 Anspruch besteht, die Förderung um 50% erhöht, um auch den „förderfreien“ Zeitraum abzudecken.

 

Der Comeback-Bonus fällt ebenso weg wie der Zusatzbonus, dafür wird die Mindestförderung von € 500,00 auf € 600,00 erhöht (auch wenn das mit dem Comeback-Bonus, der ebenfalls € 500,00 und die Mindestförderung somit € 1.000,00 betrug, ein Minus von € 400,00 ausmacht).

Wie in Phase 2 gibt es eine Anrechnung aus der Phase 1, falls der Förderbetrag die Mindestförderung übersteigt und eine Anrechnung nicht bereits in Phase 2 stattgefunden hat.

Jedenfalls benötigen Sie für den Antrag eine Handysignatur. Sollten Sie diese noch nicht haben, können Sie diese entweder über Ihr FinanzOnline Konto oder bei einer Registrierungsstelle aktivieren lassen: Aktivierung der Handy-Signatur (SDG) (oesterreich.gv.at) Der Vorteil mittels dieser Identifizierung ist, dass ein anschließendes Hochladen des Reisepasses nicht mehr notwendig ist.

Im Antrag sind, neben den bekannten Punkten, noch zusätzlich erforderlich: Bei einem Umsatzausfall von 50%, muss der Umsatz aus dem Vergleichszeitraum angegeben werden. Stützt man sich darauf, dass die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, müssen regelmäßig wiederkehrende betriebliche Kosten, der Heimatwohnsitz und der Familienstand angegeben werden.

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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Erscheinungsdatum:

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