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Ausfallsbonus III (Stand 03.12.2021)

Die Richtlinien zum Ausfallsbonus III wurden am 02.12.2021 veröffentlicht. Anträge sind für die Monate November 2021 bis März 2022 möglich und jeweils ab dem 10. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden bis zum 9. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Monats möglich:

Betrachtungszeitraum

Anträge von

bis

November 2021

10.12.2021

09.03.2022

Dezember 2021

10.01.2022

09.04.2022

Jänner 2022

10.02.2022

09.05.2022

Februar 2022

10.03.2022

09.06.2022

März 2022

10.04.2022

09.07.2022

 

Im Wesentlichen kommen die gleichen Voraussetzungen und Berechnungsweisen wie schon beim Ausfallsbonus II zur Anwendung – insbesondere wird die Ersatzrate wieder nach der Branche ermittelt. Unterschiede gibt es allerdings beim notwendigen Umsatzausfall: Dieser ist wie schon beim Ausfallsbonus I grundsätzlich 40% - außer in den Lockdown-Monaten November und Dezember 2021 30%. Vergleichszeiträume sind jene aus dem Jahr 2019 – nur Jänner und Februar 2022 sind, wie auch beim Ausfallsbonus I, mit den Zeiträumen aus 2020 zu vergleichen:

Betrachtungszeitraum

Vergleichszeitraum

Umsatzrückgang

November 2021

November 2019 o. ein Drittel Q4/19

mind. 30%

Dezember 2021

Dezember 2029 o. ein Drittel Q4/19

mind. 30%

Jänner 2022

Jänner 2020 bzw. ein Drittel Q1/20

mind. 40%

Februar 2022

Februar 2020 bzw. ein Drittel Q1/20

mind. 40%

März 2022

März 2019 bzw. ein Drittel Q1/19

mind. 40%

 

Beachtlich ist außerdem das neue Covid-Compliance: Wenn es zu Verwaltungsstrafen nach dem COVID-19-MG (und auf Basis dessen ergangenen Verordnungen) kommt, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung.

Alle Details zu den Vorschriften finden Sie auch HIER bei unserem Artikel zum Ausfallsbonus II. Da der Ausfallsbonus II mit September 2021 endet und der Ausfallsbonus III erst mit November 2021 startet, sind für Oktober 2021 keine Anträge möglich.

 

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Erscheinungsdatum:

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